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   VGH Bayern, 07.01.2010 - 22 ZB 08.1571   

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https://dejure.org/2010,26420
VGH Bayern, 07.01.2010 - 22 ZB 08.1571 (https://dejure.org/2010,26420)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.01.2010 - 22 ZB 08.1571 (https://dejure.org/2010,26420)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Januar 2010 - 22 ZB 08.1571 (https://dejure.org/2010,26420)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Gaststättenrechtliche Auflage; Summierung der Geräuschimmissionen mehrerer Gaststätten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer gaststättenrechtlichen Auflage hinsichtlich der Nichtüberschreitung eines gewissen Geräuschpegels; Berücksichtigung einer weiteren, Geräusche emittierenden Gaststätte bei der Festsetzung eines einzuhaltenden Beurteilungspegels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer gaststättenrechtlichen Auflage hinsichtlich der Nichtüberschreitung eines gewissen Geräuschpegels; Berücksichtigung einer weiteren, Geräusche emittierenden Gaststätte bei der Festsetzung eines einzuhaltenden Beurteilungspegels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95

    Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 07.01.2010 - 22 ZB 08.1571
    Der Begriff der Immissionen, wie er in § 3 Abs. 2 BImSchG definiert ist, geht von der Vorstellung einer "Summation" aus (BVerwG vom 21.3.1996 NVwZ 1996, 1003/1004 f.).
  • VG Ansbach, 11.07.2013 - AN 4 K 13.00231

    Zu den Voraussetzungen für behördliche Maßnahmen gegen Gaststätten nach §§ 5 Abs.

    Zur Beurteilung des von der Gaststätte ausgehenden Lärms ist die auf der Grundlage von § 48 BImSchG erlassene TA Lärm vom 26.8.1998 (GMBl S. 503) heranzuziehen (vgl. BVerwG, B. v. 9.4.2003 GewArch 2003, 300; BayVGH, B. v. 7.1. 2010 22 ZB 08.1571 juris).
  • VG Ansbach, 12.09.2014 - AN 4 S 14.01456

    TA Lärm; Bewirtschaftung von Freischankflächen während der Nachtzeit aus Anlass

    Zur Beurteilung des von der Gaststätte ausgehenden Lärms ist die auf der Grundlage von § 48 BImSchG erlassene TA Lärm vom 26. August 1998 (GMBl S. 503) heranzuziehen (vgl. BVerwG, B.v. 9.4.2003 GewArch 2003, 300; BayVGH, B.v. 7.1.2010 22 ZB 08.1571 juris).
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